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Betriebliche Sofortmaßnahmen |
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zur Sicherstellung der leitungsgebundenen Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbandes Sporke-Hespecke
1. Grundsätze
Bei Abweichungen von der Trinkwasserversorgung sollen alle betrieblichen Maßnahmen mit dem Ziel durchgeführt werden, die leitungsgebundene Wasserversorgung aufrecht zu erhalten. Eine länger dauernde oder großräumige Unterbrechung der leitungsgebundenen Versorgung kommt nicht in Betracht. Der Umfang der zu ergreifenden oder anzuordnenden Maßnahmen hat sich zu orientieren
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an der Gesundheitsrelevanz des betroffenen Parameters (Priorität: Seuchenhygiene)
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am Ausmaß der Grenzwertüberschreitung
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an der voraussichtlichen Dauer einer Grenzwertüberschreitung
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am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit
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gemäß §16 Abs. 6 der Trinkwasserverordnung für die Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbandes Sporke-Hespecke
Bei einer Entscheidung über eine alternative Wasserversorgung im Fall akuter Gefahr kann es nur noch darum gehen, ob die leitungsgebundene Versorgung mit kontaminiertem Wasser aufrecht er- halten werden kann oder ob die Umstellung auf eine nicht leitungsgebundene Notversorgung erfolgen muss.
Bei Abweichungen von der Trinkwasserverordnung sind zuerst die Maßnahmen entsprechend der An- ordnung "Betriebliche Sofortmaßnahmen" zur Sicherstellung der leitungsgebundenen Wasserversor- gung des Wasserbeschaffungsverbandes Sporke-Hespecke zu ergreifen.
Sofern es zu einer Unterbrechung gemäß Nr. 2 der Anordnung kommen und eine Versorgung durch den Wasserbeschaffungsverband Sporke-Hespecke nicht möglich sein sollte, liegt ein öffentlicher Not- stand vor. Es sind dann unverzüglich folgende Stellen zu informieren:
Ansprechpartner und Kontaktpersonen siehe Download:
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