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gemäß §16 Abs. 6 der Trinkwasserverordnung für die Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbandes Sporke-Hespecke
Bei einer Entscheidung über eine alternative Wasserversorgung im Fall akuter Gefahr kann es nur noch darum gehen, ob die leitungsgebundene Versorgung mit kontaminiertem Wasser aufrecht er- halten werden kann oder ob die Umstellung auf eine nicht leitungsgebundene Notversorgung erfolgen muss.
Bei Abweichungen von der Trinkwasserverordnung sind zuerst die Maßnahmen entsprechend der An- ordnung "Betriebliche Sofortmaßnahmen" zur Sicherstellung der leitungsgebundenen Wasserversor- gung des Wasserbeschaffungsverbandes Sporke-Hespecke zu ergreifen.
Sofern es zu einer Unterbrechung gemäß Nr. 2 der Anordnung kommen und eine Versorgung durch den Wasserbeschaffungsverband Sporke-Hespecke nicht möglich sein sollte, liegt ein öffentlicher Not- stand vor. Es sind dann unverzüglich folgende Stellen zu informieren:
Ansprechpartner und Kontaktpersonen siehe Download:
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